TAGESORDNUNG
- TOP 1 Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. §8 (6) und der ordnungsgemäßen Einladung gem. § 8 (4) der Satzung
- TOP 3 Abstimmung über die Tagesordnung, Änderungsanträge
- TOP 4 Satzungsänderungen
Vorwort:
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Norderstedter Sport- und Freizeitverein e.V. am 26.06.2020 erfolgte vor dem Hintergrund der damals beabsichtigten Verschmelzung mit dem 1. SC Norderstedt e.V. eine Satzungsänderung, die das Ziel einer Vermögensüberleitung unseres Vereinsvermögens an den 1. SC Norderstedt hatte. Ein Zusammenschluss der beiden Vereine ist nicht zustande gekommen und ist aktuell und mittelfristig auch nicht mehr geplant. Damit ist auch § 15 Nr. 3 der Satzung so zu ändern, als dass der 1. SC Norderstedt nicht mehr Begünstigter im Falle einer Vereinsauflösung ist. Daraus resultiert folgender Antrag auf Änderung der Satzung:
- Änderung der Bestimmungen über die Auflösung des Vereins (§ 15 Auflösung des Vereins) - Antrag auf Abstimmung – Wortlaut der aktuellen Satzung zu § 15 Ziff. 3
„Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an den 1. Sport-Club Norderstedt e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.“
-2-
Beabsichtigte neue Formulierung:
§ 15 Ziff. 3: „Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Norderstedt.
- Änderung der Bestimmungen zum Zeitpunkt der Durchführung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (§8 Ziff.2) Mitgliederversammlung
Wortlaut der aktuellen Satzung zu $ 8 Ziff. 2
„Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) sollte in jedem Jahr im Februar stattfinden“
Beabsichtigte neue Formulierung:
§ 8 Ziff. 2: „Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) sollte im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres stattfinden
- Änderung der Bestimmungen zum Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge (§5 Ziff.5)
Wortlaut der aktuellen Satzung zu § 5 Ziff. 5„Die festgesetzten Beiträge sind vierteljährlich bis zum 10. Des ersten Monats im Quartal auf die Konten des Vereins zu überweisen. Bei Beitragsverzug wird zusätzlich ein vom Vorstand mit den Beitragssätzen veröffentlichter Säumniszuschlag fällig.“
Beabsichtigte neue Formulierung:
§ 5 Ziff. 5: „Die festgesetzten Beiträge werden zum letzten Bankarbeitstag eines Monats per Lastschrift eingezogen. Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat ist dem Verein mit dem Aufnahmeantrag zu erteilen. Bei Beitragsverzug wird zusätzlich ein vom Vorstand mit den Beitragssätzen veröffentlichter Säumniszuschlag fällig. Gebühren aus Rücklastschriften gehen zu Lasten des Mitgliedes.
- TOP 5 Bericht des Vorstandes zur Mitgliederentwicklung und
- TOP 6 Bericht der Kassenprüfer/Innen
- TOP 7 Entlastung des Vorstandes
- TOP 8 Wahlen der Kassenprüfer:innen
- TOP 9 Wahlen des Vorstandes
Kassenwart:in Schatzmeister:in
Schriftführer:in
- TOP 10 Beitragsänderungen gem. Tischvorlagen
- TOP 11 Umbaumaßnahmen NSV Haus
- TOP 12 Veranstaltungen 2023
- TOP 13 Fragen der Mitglieder an den Vorstand
- TOP 14 Sonstiges
- TOP 15 Schlusswort
Anträge auf Änderung oder Ergänzung zur Tagesordnung können bis zum 17.03.2023 schriftlich beim Vereinsvorstand eingereicht werden.
Anmeldungen zur Mitgliederversammlung sind erwünscht an: info[at]norderstedter-sv.de oder telefonisch
zu den Geschäftszeiten unter 040 526 25 50
Unsere Geschäftszeiten sind:
Montag 16.00 – 18.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr
Der Vorstand des Norderstedter Sport- und Freizeitverein e.V.