Neue Coronaverordnung zum 19.03.2022

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Liebe Mitglieder,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat in der letzten Woche Änderungen der Coronabekämpfungsverordnung beschlossen, welche seit dem 19.03.22 gelten und sich auch bei uns auf den Sport auswirken.

Liebe Mitglieder,

die schleswig-holsteinische Landesregierung hat in der letzten Woche Änderungen der Coronabekämpfungsverordnung beschlossen, welche seit dem 19.03.22 gelten und sich auch bei uns auf den Sport auswirken.

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

Nichtsdestotrotz gibt es Indoor weiterhin ein Hygienekonzept, an welches sich gehalten werden muss. Dieses befindet sich im Anhang.

Die wichtigsten Änderungen hier kurz zusammengefasst.

 

Sportausübung Innenraum/indoor

Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.

 

Hygienekonzept

Ein Hygienekonzept ist generell zu erstellen bei:

- Sportausübung (indoor)

- Sportwettbewerben (indoor und outdoor)

- Veranstaltungen

 

Registrierung mit Corona-Warn-App möglich

Einrichtungen mit Publikumsverkehr (somit auch Sportstätten) müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

 

Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen

Gemäß § 11 Absatz 4 gilt § 5 für Zuschauende beim Training oder bei Sportwettbewerben entsprechend.

 

Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume

Bei Veranstaltungen haben alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht, wenn bis zu 100 zeitgleich Teilnehmende feste Sitz- oder Stehplätze haben und sich passiv verhalten.

 

Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume

Keine Einschränkungen

 

Hallenhygienekonzept