Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Sitz und Zweck

Der am 28.04.1980 in Norderstedt gegründete Sport- und Freizeit Verein führt den Namen „Norderstedter Sport- und Freizeit Verein e.V.“ Kurzform NSV. Der Verein hat seinen Sitz in Norderstedt. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Norderstedt eingetragen. Das Geschäftsjahr umfasst die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

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§ 3 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

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§ 5 Beiträge

Der monatliche Grundbeitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) festgelegt. Die Höhe der Zusatzbeiträge für die Abteilungen werden jedes Jahr auf den Hauptversammlungen der Abteilungen durch die Mitglieder abgestimmt und festgelegt.

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Bei uns im Verein sollen die etwas zu sagen haben, die auch viel für den Verein tun. Darum haben wir ein Delegationsrecht.

§ 6 Stimmrecht und Wählbarkeit

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr. Jedes anwesende Mitglied hat ein persönliches Stimmrecht. Das Stimmrecht eines Minderjährigen unter 16 Jahren kann durch den gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden. Jeder ordnungsgemäß gewählte und vom Vorstand bestätigte Abteilungsleiter oder sein Vertreter bekommt eine Stimmkarte. Jede Abteilung hat 2 Grundstimmen. Für jeweils 10 bestätigte Mitglieder seiner Abteilung kann er eine weitere Stimme auf sich vereinen.

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§ 9 Der Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die auf Grund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen. Er erledigt außerdem Aufgaben, deren Behandlung durch den Gesamtvorstand nicht notwendig ist. Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren. Der geschäftsführende Vorstand muss alle weitgreifenden, langjährig einwirkenden Aufgaben und Probleme dem Gesamtvorstand zur Entscheidung vorlegen.

Die komplette Satzung kann gerne zu unseren Geschäftszeiten Montag und Donnerstag 16.00-18.00 Uhr sowie Dienstag und Mittwoch 9.00-12.00 Uhr Moorbekstraße 25, 22846 Norderstedt eingesehen werden.

Vorstand

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Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle

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Öffnungszeiten

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Kontakt

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Satzung

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Für unsere Übungsleiter

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